Kosten

Seit Anfang des Jahres 2002 tragen die gesetzlichen Krankenkassen nicht in allen kieferorthopädischen Fällen die Kosten für Behandlungsmaßnahmen. Es gilt eine Einteilung in fünf Schweregrade (Kieferorthopädische Indikationsgruppen = KIG), nach der nur die Behandlungen ab Schweregrad 3 aufwärts durch die Krankenkasse Berücksichtigung finden. Aber auch Behandlungen der Schweregrade 1 und 2 sind meist medizinisch begründet.

Die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen richtet sich nach wirtschaftlichen Erwägungen. Dabei muss von einer Behandlung mit eingeschränkter Diagnostik und preisgünstigen Materialien ausgegangen werden, die neueste Entwicklungen nicht berücksichtigt. So werden die bereits erwähnten Hightech-Apparaturen, Materialien und Techniken wie z. B. Keramikbrackets und „unsichtbare Spangen“ nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Auch die privaten Versicherer und Beihilfestellen bewilligen Behandlungskosten zunehmend unter wirtschaftlichen Erwägungen. Ein beratendes Gespräch mit dem Zahnarzt/Kieferorthopäden über weitgehende Maßnahmen und ggf. über voraussichtlich selbst zu tragende Zusatzkosten ist in jedem Falle anzuraten.