Behandlungsablauf

Vor Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung

Erste Beratung:

Eingehende Untersuchung zur Feststellung einer behandlungsbedürftigen Kiefer-
und Zahnfehlstellung. Nach derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnissen können
kieferorthopädische Maßnahmen unerlässlich sein bei:

  1. Störungen des Abbeißens, des Kauens, der Lippen- und Zungenfunktion, der Atmung und des Sprechens.
  2. Fehlbildungen, die den Zahnbestand gefährden (Karies und Parodontose) und die Funktionsstörungen erwarten lassen, mit Folge- und Spätschäden an den Kiefergelenken und der Muskulatur.

Diagnostische Befunderhebung:

Die Durchführung jeder kieferorthopädischen Behandlung setzt eine mehr oder
weniger umfangreiche Befunderhebung voraus (vormittags ca. 3/4 Stunde). Die
Zusammenfassung der Einzelbefunde und die diagnostische Auswertung erfolgen in
einer Behandlungsplanung, die das therapeutische Vorgehen im Wesentlichen
bestimmt. So erfordert auch der kleinste kieferorthopädische Eingriff in die Funktion
des Kau-Systems eine sorgfältige Behandlungsplanung.

Die Befunderhebung vor einer kieferorthopädischen Behandlung setzt im Einzelnen folgende Behandlungsunterlagen voraus:

  1. Gebissmodelle des Ober- und Unterkiefers
  2. Röntgenaufnahme mit Darstellung aller Zähne beider Kiefer und Kiefergelenke
  3. Fernröntgenbild
  4. Röntgenaufnahme der Hand, soweit Wachstumsreife und Alter für bestimmte Therapiemaßnahmen erforderlich sind
  5. Profil- und Enfacefotografie

Behandlungs-Besprechung:

Folgende Themen werden im Bezug auf den Behandlungsverlauf ausführlich erläutert (Kinder und Jugendliche mit Elternteil):

  1. Der Befund mit ärztlicher Aufklärung über die Behandlung
  2. Die Behandlungsplanung
  3. Die kieferorthopädische Apparatur
  4. Die Behandlungsdauer
  5. Die Retentionsmaßnahmen
  6. Die Mitarbeit
  7. Die Mundhygiene
  8. Die Behandlungskosten

Hauszahnarzt:

Vor Behandlungsbeginn ist eine gute Zahnpflege erforderlich!
Die Individualprophylaxe (IP), die in der Regel der Hauszahnarzt übernimmt, ist eine sinnvolle Ergänzung zur speziellen KFO-Prophylaxe in unserer Praxis. Die Zähne und Füllungen sollten von Ihrem Hauszahnarzt halbjährlich untersucht werden.

Die Termine:

Während der gesamten Behandlung müssen Termine, die eine längere Zeit in
Anspruch nehmen, vormittags vereinbart werden (z. B. die diagnostischen
Unterlagen, das Einsetzen der ersten Apparatur und das Entfernen der festsitzenden
Apparatur). Bitte sprechen Sie in der Schule oder Arbeitsstelle vor. Eine
entsprechende Entschuldigung kann von uns ausgestellt werden. Kann ein Termin
nicht eingehalten werden, sagen Sie uns bitte mindestens 24 Stunden im Voraus
Bescheid.

Kostenträger:

Gesetzliche Krankenversicherung:

Im Rahmen der derzeitigen Vertragszahnärztlichen Versorgung haben Versicherte vor Beendigung des 18. Lebensjahres Anspruch auf eine Übernahme von 80 % der Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung in medizinisch begründeten Indikationsgruppen, bei denen eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung vorliegt, die das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen droht. (§ 29 SGB V)

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur in Ausnahmefällen die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung. (§ 28 SGB V)

Privatversicherung:

unterliegen nicht den Regelungen des Gesundheitsstrukturgesetzes, sondern den Bestimmungen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ).

Einen Wechsel Ihrer Krankenkasse oder Anschrift bitte umgehend mitteilen.

Mitarbeit des Patienten:

Bitte die Anweisungen hinsichtlich des Tragens der Apparaturen, der Zahnpflege und
der Einhaltung der Termine genau befolgen. Wir sind verpflichtet, die Krankenkasse
bei unplanmäßigem Verlauf zu unterrichten. Eigenverantwortlichkeit und Motivation
sind die tragenden Prinzipien für ein gutes Ergebnis.

Bitte unterstützen Sie Ihre Kinder durch Motivation.

Bedenken Sie:

Anweisungen befolgen = Gutes Ergebnis
Termine einhalten = Zeitsparende Behandlung
Gute Mundhygiene = Gesunde Zähne